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Definition

Begriffsbestimmung Künstliche Intelligenz

Eine einzige allgemeingültige bzw. von allen Akteuren konsistent genutzte Definition von Künstlicher Intelligenz (KI) gibt es nicht. Der KI-Strategie der Bundesregierung liegt folgendes Verständnis von KI zugrunde.
Sehr abstrakt ordnen sich KI-Forscher zwei Richtungen zu: der „schwachen“ und der „starken“ KI. Die „starke“ KI formuliert, dass KI-Systeme die gleichen intellektuellen Fertigkeiten wie der Mensch haben oder ihn darin sogar übertreffen können. Die „schwache“ KI ist fokussiert auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme auf Basis der Methoden aus der Mathematik und Informatik, wobei die entwickelten Systeme zur Selbstoptimierung fähig sind. Dazu werden auch Aspekte menschlicher Intelligenz nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert.
Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Strategie an der Nutzung der KI für die Lösung von Anwendungsproblemen und damit an den Positionen der „schwachen“ KI:

  1. Deduktionssysteme, maschinelles Beweisen: Ableitung (Deduktion) formaler Aussagen aus logischen Ausdrücken, Systeme zum Beweis der Korrektheit von Hardware und Software;
  2. Wissensbasierte Systeme: Methoden zur Modellierung und Erhebung von Wissen; Software zur Simulation menschlichen Expertenwissens und Unterstützung von Experten (ehemals: „Expertensysteme“); zum Teil auch verbunden mit Psychologie und Kognitionswissenschaften;
  3. Musteranalyse und Mustererkennung: induktive Analyseverfahren allgemein, insbesondere auch maschinelles Lernen;
  4. Robotik: autonome Steuerung von Robotik-Systemen, d.h. autonome Systeme;
  5. Intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion: Analyse und „Verstehen“ von Sprache (in Verbindung mit Linguistik), Bildern, Gestik und anderen Formen menschlicher Interaktion.

Aktuelles

Pressemitteilung des Bundesforschungsministeriums | 07.11.2023

Stark-Watzinger: Wir geben mit unserem KI-Aktionsplan neue Impulse

Förderprogramme

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologien

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Antragsfrist: Jeweils zum 15. April und 15. Oktober

KMU-innovativ: Produktionsforschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Antragsfrist: Jeweils zum 15. April und 15. Oktober

Projekte im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Antragsfrist: Laufend bis 2024

Praxisbeispiele

Künstliche Intelligenz ist ein technologischer Megatrend. Welchen konkreten Nutzen KI-Anwendungen für den Menschen und die Wirtschaft schaffen, zeigen verschiedene Anwendungsbeispiele:

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Begriffsbestimmung Künstliche Intelligenz

Eine einzige allgemeingültige bzw. von allen Akteuren konsistent genutzte Definition von Künstlicher Intelligenz (KI) gibt es nicht. Der KI-Strategie der Bundesregierung liegt folgendes Verständnis von KI zugrunde.
Sehr abstrakt ordnen sich KI-Forscher zwei Richtungen zu: der „schwachen“ und der „starken“ KI. Die „starke“ KI formuliert, dass KI-Systeme die gleichen intellektuellen Fertigkeiten wie der Mensch haben oder ihn darin sogar übertreffen können. Die „schwache“ KI ist fokussiert auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme auf Basis der Methoden aus der Mathematik und Informatik, wobei die entwickelten Systeme zur Selbstoptimierung fähig sind. Dazu werden auch Aspekte menschlicher Intelligenz nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert.
Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Strategie an der Nutzung der KI für die Lösung von Anwendungsproblemen und damit an den Positionen der „schwachen“ KI:

  1. Deduktionssysteme, maschinelles Beweisen: Ableitung (Deduktion) formaler Aussagen aus logischen Ausdrücken, Systeme zum Beweis der Korrektheit von Hardware und Software;
  2. Wissensbasierte Systeme: Methoden zur Modellierung und Erhebung von Wissen; Software zur Simulation menschlichen Expertenwissens und Unterstützung von Experten (ehemals: „Expertensysteme“); zum Teil auch verbunden mit Psychologie und Kognitionswissenschaften;
  3. Musteranalyse und Mustererkennung: induktive Analyseverfahren allgemein, insbesondere auch maschinelles Lernen;
  4. Robotik: autonome Steuerung von Robotik-Systemen, d.h. autonome Systeme;
  5. Intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion: Analyse und „Verstehen“ von Sprache (in Verbindung mit Linguistik), Bildern, Gestik und anderen Formen menschlicher Interaktion.

Pressemitteilung des Bundesforschungsministeriums | 07.11.2023

Stark-Watzinger: Wir geben mit unserem KI-Aktionsplan neue Impulse

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KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologien

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Antragsfrist: Jeweils zum 15. April und 15. Oktober

KMU-innovativ: Produktionsforschung

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Antragsfrist: Jeweils zum 15. April und 15. Oktober

Projekte im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Antragsfrist: Laufend bis 2024

Künstliche Intelligenz ist ein technologischer Megatrend. Welchen konkreten Nutzen KI-Anwendungen für den Menschen und die Wirtschaft schaffen, zeigen verschiedene Anwendungsbeispiele: