9. Ordnungsrahmen anpassen
Die Bundesregierung wird den Rechtsrahmen für Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfen und ggf. anpassen, um sicherzustellen, dass ein effektiver Schutz gegen Verzerrungen, Diskriminierungen, Manipulationen oder sonstige missbräuchliche Nutzungen möglich ist.
Empfehlungen der Datenethikkommission
Die Bundesregierung setzt sich in der Gestaltung des Ordnungsrahmens für den Einsatz von KI für einen risikobasierten Regulierungsansatz ein. Sie folgt damit auch den Empfehlungen der Datenethikkommission. Unter anderem bei den Abstimmungen zur KI-VO stehen dabei Kontrollinstrumente, Transparenzvorgaben und die Erklär- und Nachvollziehbarkeit von KI im Fokus. Die Bundesregierung prüft zudem die Einrichtung von Beratungszentren für KI.
KI-Anwendungen zur Unterstützung des Verbraucheralltags
Im Rahmen einer Förderrichtlinie werden Projekte der Forschung und Innovation zur Entwicklung verbraucherfreundlicher KI-basierter Anwendungsszenarien und prototypischer Lösungen unterstützt. Die Anwendungen sollen Verbrauchern die Selbstbestimmung erleichtern, deren Lebensqualität erhöhen und zum Verbraucherschutz beitragen.